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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Vorschlag zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Markt

Am 26. Januar 2024 hat der Rat seinen Standpunkt zu der vorgeschlagenen Verordnung über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Markt festgelegt und ein Mandat für interinstitutionelle Verhandlungen erteilt.

Im Jahr 2022 legte die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag vor, der das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und die Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem europäischen Markt verbieten soll. Die Verabschiedung dieser Verordnung würde die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu Untersuchungen in Form von Kontrollen und Inspektionen verpflichten, um unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellte Produkte zu identifizieren.

Unternehmen wären verpflichtet, alle erforderlichen Informationen offenzulegen und den Verkauf sowie die Ausfuhr der betroffenen Produkte auf Beschluss der Behörden zu unterbinden bzw. zu verbieten. Zur flächendeckenden Koordinierung der von den Mitgliedstaaten und der EU umgesetzten Maßnahmen ist ein Unionsnetz gegen Zwangsarbeit vorgesehen.

Nach der Erteilung des Mandats durch den Rat werden die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament in Kürze aufgenommen. Im Falle ihrer Verabschiedung würde die Verordnung 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten (einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt) gelten.

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