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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Fokus: Nachhaltigkeitsberichterstattung in China, Taiwan und Hongkong

Im Februar 2023 kündigten die drei großen chinesischen Börsen – Shanghai Stock Exchange (SSE), Shenzhen Stock Exchange (SZSE) und Beijing Stock Exchange (BSE) – die Veröffentlichung neuer Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung börsennotierter Unternehmen an. Darunter fällt unter anderem eine neue Vorschrift, die Hunderte von Emittenten mit größerer Marktkapitalisierung und Zweitlistings ab 2026 zur Berichterstattung über ein breites Spektrum von ESG-Themen verpflichtet. Im Rahmen der neuen Richtlinien gilt die Berichtspflicht für größere Unternehmen, einschließlich der im Leitindex Shenzhen 100, SSE 180 und Shanghai Science and Technology Innovation 50 aufgeführten Firmen, sowie für dual gelistete Unternehmen, deren Wertpapiere sowohl auf in- als auch ausländischen Märkten notiert sind. Insgesamt betreffen die Auflagen über 450 Unternehmen, die gemeinsam etwa die Hälfte des Börsenwerts ausmachen. Die Pekinger Börse, an der hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen notiert sind, führt die neuen Richtlinien zunächst auf freiwilliger Basis ein. In China gelten derzeit keine spezifischen Standards für die Berichterstattung.


Taiwan zählt bezüglich der ESG-Offenlegungspflichten zu den führenden Märkten Asiens. Für einen Teil der börsennotierten Unternehmen führte die Taiwan Stock Exchange (TWSE) bereits im Jahr 2021 eine verpflichtende ESG-Berichterstattung ein. Wenig später folgte die taiwanesische Finanzaufsichtsbehörde (FSC) mit der Offenlegungspflicht von Treibhausgasemissionen für große Unternehmen und die am stärksten zur Umweltverschmutzung beitragenden Branchen.

Börsennotierte Unternehmen sind zur Offenlegung von ESG-Informationen verpflichtet, wenn sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
1. Das Unternehmen ist in der Lebensmittel- und/oder Getränkeindustrie tätig;
2. Mindestens 50 % der Betriebseinnahmen des Unternehmens stammen aus der Lebensmittel- und/oder Getränkeindustrie;
3. Das Unternehmen ist in der chemischen Industrie tätig;
4. Das Unternehmen ist in der Finanz- und/oder Versicherungsbranche tätig;
5. Das Unternehmen verfügt über ein Aktienkapital von mindestens 2 Mrd. NTD (für Unternehmen unter 5 Mrd. NTD gilt die Offenlegungspflicht ab 2023).


Obwohl Hongkong zu Festlandchina gehört, trat die Offenlegungspflicht für ESG-Berichte, die zur gleichen Zeit wie die Jahresberichte vorzulegen sind, für börsennotierte Unternehmen hier bereits im Jahr 2022 in Kraft.
Als Standards für die Berichterstattung kommen bei den Unternehmen in Taiwan und Hongkong in der Regel GRI und ISSB zum Einsatz.

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