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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Vorschlag für Green Claims Directive

Um das Greenwashing im europäischen Raum zu bekämpfen, sollen Unternehmen künftig zusätzliche Auflagen hinsichtlich ihrer Produkte und Dienstleistungen erfüllen. Nach Verabschiedung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Nachweisbarkeit und Kommunikation umweltbezogener Produktangaben (Green Claims Directive) müssen die Unternehmen umweltbezogene Aussagen vor deren Nutzung wissenschaftlich belegen können. Aktuell wird der Vorschlag in den Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments bearbeitet. Nach der Verabschiedung sind die verbindlichen Standards innerhalb von 24 Monaten in das nationale Gesetz zu überführen.

Dieser Richtlinienvorschlag ist Teil der EU-weiten Bemühungen, die EU-Verbraucherschutzvorschriften zu optimieren und sicherzustellen, dass die Verbraucher:innen einen Beitrag zum grünen Wandel leisten können. Gemäß den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) S4 Verbraucher und Endnutzer sind die Unternehmen verpflichtet, Informationen zu verantwortungsvollen Vermarktungspraktiken offenzulegen.

Zusätzliche Informationen

Um den Verbraucher:innen mehr Transparenz zu bieten, sieht der Richtlinienvorschlag verbindliche Standards für die Nachweisbarkeit und Kommunikation umweltbezogener Produktangaben und -kennzeichnungen vor. Die Richtlinie soll bestehende EU-Rechtsvorschriften für umweltbezogene Angaben zu bestimmten Produkten und Sektoren ergänzen. Die Einführung von Mindestkriterien hinsichtlich der Nachweisbarkeit soll fälschlichen und irreführenden Aussagen vorbeugen. Für Kleinstunternehmen (mit bis zu 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mio. EUR) sollen Ausnahmeregelungen gelten, solange diese Unternehmen keine Zertifizierung ihrer umweltbezogenen Aussagen anstreben.
Unternehmen, die einen Vergleich ihrer Produkte oder Organisation anstreben, sollen in diesem Rahmen gleichwertige Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Neue öffentliche Kennzeichnungssysteme wären nur dann zulässig, wenn sie auf EU-Ebene eingeführt werden, eine Vorabgenehmigung erhalten und vor ihrer Einführung ein höheres Umweltengagement als die derzeitigen Systeme nachweisen müssen.

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