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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Umweltverträglichkeitsprüfung: geänderte Regelung für bestimmte Bergbauarbeiten und -bohrungen

Mit dem Dekret Nr. 2023–1032 vom 9. November 2023 wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte Bergbauarbeiten und -bohrungen geändert und vereinfacht. Diese Änderungen betreffen Punkt 27 (Tiefbohrungen) sowie Punkt 28 (Bergbau) des Anhangs zu Artikel R122-2 des französischen Umweltgesetzbuchs.

Insbesondere sehen die in Artikel L611-1 des Bergbaugesetzes aufgeführten Abbaugenehmigungen ab einer Fläche von 25 Hektar eine systematische Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Hinsichtlich der Antragsunterlagen für die Betriebsgenehmigung ändert das oben genannte Dekret auch das Dekret vom 6. März 2001.

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