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Region Brüssel: Mindestanforderungen für die Wartung von Heizungsanlagen des Typs 2, Klima- und Lüftungsanlagen
Um die Ziele zur Reduzierung der Umweltauswirkungen im Gebäudesektor zu erreichen, führt die Region Brüssel verschiedene Mindestanforderungen ein, die bei der Wartung von Heizungs- und Klimaanlagen zu erfüllen sind. Je nach Art der Wartung ist diese mindestens einmal pro Jahr durchzuführen. Die detaillierten Wartungszeiträume sind in Anhang 1 des Erlasses aufgeführt (siehe Quelle).
Die Wartungsvorschriften betreffen:
- Lüftungsanlagen
- Lüftungsnetze
- Kälteanlagen und Wärmepumpen
- dynamische und statische Übertragungseinheiten, mit Ausnahme von Gebläseeinheiten und Lüftungsnetzen
Gemäß den Mindestanforderungen für die Wartung dieser Systeme müssen über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügende Techniker insbesondere:
- die Dichtheit der Anschlüsse kontrollieren
- den Korrosionsgrad der Materialien überprüfen
- die Reinigung der Mechanismen vornehmen
- den Verschleiß und den Verschmutzungsgrad der Filter kontrollieren
- die Vor- und Rücklauftemperaturen der Kreisläufe messen
- die Abfuhr der erzeugten Wärme kontrollieren
- Wasserkreisläufe
- Regulation von Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen
- Heizkessel
- Warmwasserbereiter (WWB)