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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Region Brüssel: Mindestanforderungen für die Wartung von Heizungsanlagen des Typs 2, Klima- und Lüftungsanlagen

Um die Ziele zur Reduzierung der Umweltauswirkungen im Gebäudesektor zu erreichen, führt die Region Brüssel verschiedene Mindestanforderungen ein, die bei der Wartung von Heizungs- und Klimaanlagen zu erfüllen sind. Je nach Art der Wartung ist diese mindestens einmal pro Jahr durchzuführen. Die detaillierten Wartungszeiträume sind in Anhang 1 des Erlasses aufgeführt (siehe Quelle).

Die Wartungsvorschriften betreffen:

  • Lüftungsanlagen
  • Lüftungsnetze
  • Kälteanlagen und Wärmepumpen
  • dynamische und statische Übertragungseinheiten, mit Ausnahme von Gebläseeinheiten und Lüftungsnetzen

Gemäß den Mindestanforderungen für die Wartung dieser Systeme müssen über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügende Techniker insbesondere:

  • die Dichtheit der Anschlüsse kontrollieren
  • den Korrosionsgrad der Materialien überprüfen
  • die Reinigung der Mechanismen vornehmen
  • den Verschleiß und den Verschmutzungsgrad der Filter kontrollieren
  • die Vor- und Rücklauftemperaturen der Kreisläufe messen
  • die Abfuhr der erzeugten Wärme kontrollieren
  • Wasserkreisläufe
  • Regulation von Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen
  • Heizkessel
  • Warmwasserbereiter (WWB)

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