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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

MoEFCC ändert die Vorschriften zur Entsorgung von Altbatterien, 2022

Die Vorschriften zur Entsorgung von Altbatterien (Battery Waste Management (Amendment) Rules, 2023) umfassen insbesondere die folgenden Punkte:

  • Neudefinition des Begriffs „Batterie“: Unter „Batterie“ ist eine neue oder wiederaufbereitete Zelle bzw. Batterie (einschließlich Akkumulator) zu verstehen, die als Quelle elektrischer Energie durch die direkte Umwandlung von chemischer Energie erzeugt wird, einschließlich Einwegbatterien (Primär- und Sekundärbatterien).
  • Die erweiterte Herstellerverantwortung gilt für Hersteller von Batterien, die diese auf den Markt bringen und/oder selbst verwenden. Diese Maßnahme soll das Recycling bzw. die Wiederaufbereitung gemäß Liste II sicherstellen.
  • Hersteller müssen jährliche Berichte bezüglich der im vorangegangenen Geschäftsjahr intern erzeugten Altbatterien gemäß Formular 3 bereitstellen.
  • Hersteller sollten sich über ein zentrales Online-Portal beim Central Pollution Control Board registrieren.
  • Hersteller müssen dem Central Pollution Control Board bis zum 30. Juni eines jeden Jahres einen Bericht über die im vorangegangenen Geschäftsjahr hergestellten, montierten oder importierten Batterien gemäß Formular 1(C) vorlegen.
  • Das Gesamtgewicht der von den am Recycling beteiligten Unternehmen verarbeiteten Altbatterien sollte vierteljährlich auf dem Online-Portal veröffentlicht werden.

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