• Blog
  • Karriere
  • FAQ
  • Kontakt

RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

EPA schlägt Überarbeitung der Richtlinien zur Modellierung der Luftqualität vor

Um die wissenschaftliche Genauigkeit der Modelle bei der Beurteilung von Vorschriften zu optimieren, schlug die Environmental Protection Agency (EPA) der Vereinigten Staaten von Amerika am 23. Oktober 2023 Aktualisierungen der Richtlinien zur Modellierung der Luftqualität vor. Diese Aktualisierungen beinhalten Änderungen am Modellierungssystem AERMOD sowie einen neuen Ansatz zur Bestimmung von Hintergrundkonzentrationen bei der Luftqualitätsmodellierung.

Die EPA schlägt Aktualisierungen der Richtlinien zur Modellierung der Luftqualität vor, um deren wissenschaftliche Genauigkeit bei der Beurteilung von Vorschriften zu verbessern. Diese Aktualisierungen umfassen Änderungen am Modellierungssystem AERMOD, einschließlich COARE-Algorithmen für Meeresumgebungen, eine neue Tier 3 NO2-Screening-Technik sowie die Einbeziehung von RLINE für mobile Quellen. Unterstützt durch umfassende Ressourcen hinsichtlich der Transparenz und Zugänglichkeit für die Nutzer, zielen diese Änderungen darauf ab, die Modellgenauigkeit zu optimieren.

Die EPA schlägt die Überarbeitung des Abschnitts 8 der Richtlinien vor, um die Bestimmung von Hintergrundkonzentrationen bei der Modellierung der Luftqualität für die Umsetzung der NAAQS zu optimieren. Diese Änderungen sollen einen solideren Rahmen für die Charakterisierung von Hintergrundkonzentrationen bieten, insbesondere, wenn mehreren Quellen im gleichen Gebiet auftreten. Der vorgeschlagene Ansatz ersetzt die frühere Empfehlung zur Modellierung nahegelegener Quellen, die signifikante Konzentrationsgradienten verursachen, durch einen verstärkt qualitativen und semiquantitativen Prozess, der auch Emissionen und Luftqualitätsdaten berücksichtigt. Darüber hinaus stellt die EPA einen Richtlinienentwurf für sich entwickelnde Hintergrundkonzentrationen zur Verfügung, um Antragsteller im Rahmen der Analyse von kumulativen Umweltauswirkungen bei der zuverlässigen und repräsentativen Modellierung von Hintergrundkonzentrationen zu unterstützen.

Schließlich erwägt die EPA ab Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie eine einjährige Übergangsfrist. In diesem Zeitraum wären auch mit der bestehenden Leitlinie übereinstimmende Anträge mit genehmigten Protokollen weiterhin zulässig. Für nachfolgende Anträge oder nach Ablauf der Übergangsfrist genehmigte Protokolle würden die neuen Anforderungen und Empfehlungen gelten. Dieser Übergang entspricht der bisherigen Praxis zur Vermeidung von Verzögerungen bei anhängigen Genehmigungsanträgen mit einer bereits weitgehend abgeschlossenen Modellierung. Die vorgeschlagenen Überarbeitungen werden als schrittweise Verbesserungen angesehen, die die bisherige Praxis nicht zwangsläufig außer Kraft setzen.

Zum selben Thema