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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Brasilianische Unternehmen müssen ESG-Daten ab 2026 offenlegen

Am 20. Oktober 2023 führte die brasilianische Wertpapier- und Börsenkommission (CVM) mit der Veröffentlichung der Resolution 193 neue Anforderungen für börsennotierte Unternehmen, Investmentfonds und Verbriefungsgesellschaften ein. Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Unternehmen Daten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance – ESG) gemäß den IFRS Sustainability Disclosure Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) offenlegen. Die Unternehmen werden ermutigt, die Standards bereits ab 2024 auf freiwilliger Basis umzusetzen.

Die Unternehmen müssen bestimmte Daten hinsichtlich ihrer ESG-Auswirkungen offenlegen und eine Prüfung der ESG-Daten durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer sicherstellen. Die Offenlegung der ESG-Daten erfolgt im gleichen Rhythmus wie die Offenlegung des Jahresabschlusses am Ende eines jeden Geschäftsjahres. Die Einreichung der ESG-Daten muss online und getrennt von anderen Abschlüssen erfolgen.

Unternehmen, die die Standards ab 2024 freiwillig anwenden möchten, müssen den Markt bis spätestens 31. Mai 2024 über diese Absicht informieren.

Brasilien ist das erste Land, das IFRS S1 und IFRS S2 in seinen Rechtsrahmen übernommen hat. Das ISSB wurde 2021 von der IFRS Foundation gegründet und veröffentlichte im Juni 2023 die ersten Standards – IFRS 1 (Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzdaten) und IFRS 2 (Klimabezogene Angaben) – basierend auf den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD) sowie den Standards des Sustainable Accounting Standards Board (SASB).

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