• Blog
  • Karriere
  • FAQ
  • Kontakt

RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Nachhaltige Investitionen: neue technische Bewertungskriterien und betroffene Wirtschaftstätigkeiten

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 vom 27. Juni 2023 ändert die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 vom 4. Juni 2021 durch die Festlegung zusätzlicher technischer Bewertungskriterien, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass bestimmte Wirtschaftstätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten, und anhand derer bestimmt wird, ob diese Tätigkeiten erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeiden.

Darüber hinaus sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 vom 27. Juni 2023 die technischen Bewertungskriterien festgelegt, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftstätigkeit als wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme gilt, und anhand derer bestimmt wird, ob diese Tätigkeiten erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeiden.

Diese Verordnung stützt sich auf die Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Taxonomieverordnung) und ändert die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 der Kommission vom 6. Juli 2021 in Bezug auf die Offenlegungspflicht für diese Wirtschaftstätigkeiten.

Zum selben Thema