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Kreislaufwirtschaft: Rat der Europäischen Union gibt Standpunkt zur Richtlinie über das Recht auf Reparatur bekannt
In einer Pressemitteilung vom 22. November 2023 gab der Rat seinen Standpunkt zu einem Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren, auch bekannt als Richtlinie über das Recht auf Reparatur, bekannt. Mit dem vorgeschlagenen Text sollen Hindernisse beseitigt werden, die Verbraucher:innen aufgrund von Unannehmlichkeiten, mangelnder Transparenz oder Schwierigkeiten beim Zugang zu Reparaturdienstleistungen von der Reparatur abhalten.
Mit den neuen Vorschriften sollen Anreize für Verbraucher:innen geschaffen werden, Produkte zu reparieren und so ihre Lebensdauer zu verlängern. Sie sollen den Reperatursektor stärken, das Abfallaufkommen verringern und nachhaltigere Geschäftsmodelle fördern.
Das Mandat des Rates unterstützt die allgemeinen Ziele der Richtlinie, führt jedoch insbesondere in Bezug auf die Verpflichtung zur Reparatur (Hersteller müssen Reparaturen innerhalb einer angemessenen Frist und – sofern die Dienstleistung nicht kostenlos erbracht wird – zu einem angemessenen Preis durchführen, um die Verbraucher:innen nicht von der Ausübung ihrer Rechte abzuhalten) sowie zur Umsetzungsfrist der Richtlinie (längere Umsetzungsfrist, um Unternehmen sechs weitere Monate Zeit zur Anpassung an die neuen Anforderungen zu gewähren) einige Verbesserungen ein.
Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament werden voraussichtlich in den kommenden Wochen aufgenommen.