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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Zusammenfassung: EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) fallende große Unternehmen und Gruppen die überarbeiteten Anforderungen der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) erfüllen. Große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie Unternehmen von öffentlichem Interesse, die als Mutterunternehmen einer großen Gruppe agieren, müssen die für das Verständnis der Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsbelange erforderlichen Informationen offenlegen. Darüber hinaus müssen sie Einblicke in die Art und Weise gewähren, wie Nachhaltigkeitsaspekte die Entwicklung, Leistung und Positionierung des Unternehmens beeinflussen.

Unternehmen von öffentlichem Interesse umfassen laut Definition Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt in der Union zugelassen sind, Banken, Versicherungsgesellschaften und weitere von den Mitgliedstaaten benannte Unternehmen. Der erste Bericht für das Geschäftsjahr 2024 muss bis 2025 vorgelegt werden.

Die Unternehmen sind verpflichtet, die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf ihren finanziellen Wert (finanzielle Wesentlichkeit), auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen (ökologische und soziale Wesentlichkeit) sowie deren Wechselwirkungen offenzulegen. Bezüglich der folgenden Punkte müssen die Unternehmen sowohl qualitative als auch quantitative Informationen bereitstellen:

  • Geschäftsmodell und -strategie sowie Resilienz gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken, Chancen und Übergangsplänen
  • Ziele und Fortschritte bei deren Erreichung
  • Rolle der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane sowie deren fachliche Kompetenzen und Fähigkeiten zur Erfüllung dieser Aufgaben
  • Strategien, Prozesse und Anreizsysteme
  • nachteilige Auswirkungen und Maßnahmen zu deren Vorbeugung, Abschwächung und Behebung
  • wichtigste Risiken und deren Management

Die Unternehmen unterliegen den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Diese Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt, einer 2001 gegründeten privaten Vereinigung. Die sich aus europäischen Interessenvertretern, nationalen Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammensetzende EFRAG berät die Europäische Kommission anhand von vollständig ausgearbeiteten Entwürfen bezüglich der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards und/oder Änderungsentwürfen. Die 12 ersten sektorunabhängigen ESRS-Standards wurden bereits angenommen.

Die am 5. Januar 2023 in Kraft getretene CSRD ergänzend die Richtlinie 2013/34/EU und muss von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) innerhalb von 18 Monaten (bis zum 6. Juli 2024) ins nationale Recht aufgenommen werden.

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