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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) im Hinblick auf eine Stärkung ihrer Rolle ist in Feedbackphase

Vom 26. Januar bis 2. April 2024 ist auf der Website der Europäischen Kommission eine Feedback-Phase zu einem Richtlinienvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie der Richtlinie 2009/38/EG vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen geöffnet worden. Die vorgeschlagene Überarbeitung zielt darauf ab, die Rolle der EBR zu stärken. Alle Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, damit sie in die Gesetzgebungsdebatte einfließen können. Nach ihrer Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Europäische Betriebsräte sind Informations- und Konsultationsgremien zur Vertretung von Arbeitnehmern multinationaler Unternehmen mit Sitz in der EU, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind (Unternehmen mit 1 000 Arbeitnehmern in den Mitgliedstaaten und mit jeweils mindestens 150 Arbeitnehmern in mindestens zwei Mitgliedstaaten).
Ziel dieser Initiative ist es,

• die Europäischen Betriebsräte zu stärken
• sicherzustellen, dass sie ihre Rechte auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer wirksamer ausüben können
• die Durchsetzung ihrer Rechte zu verbessern.

Die Änderungen betreffen im Rahmen des Rechts der Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern die Anwendung des Rechts des Mitgliedstaats, in dem die zentrale Leitung ihren Sitz hat. Dieses ist in Anhang I im Rahmen von subsidiären Vorschriften festgelegt. U.A. ist eine 2 mal jährliche Konsultation mit dem zentralen Management vorgesehen. Zudem soll Geschlechtergerechtigket mit zumindest 40% des jeweiligen Geschlchts der Angehörigen des Betriebsrats erreicht werden.

Die Mitgliedstaaten sollen innerhalb eines Jahres nach Erlassung der Richtlinie und Inkrafttreten die Umsetzung in nationales Recht erlassen.
Die Frist für Rückmeldungen auf der EU-Kommissionsseite „“Ihre Meinung zählt““ läuft bis 2 April 2024.

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