• Blog
  • Karriere
  • FAQ
  • Kontakt

RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Öffentliche Konsultation zu den European Sustainability Reporting Standards für KMU

Am 22. Januar 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zwei Entwürfe zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 21. Mai 2024 entgegengenommen.

ESRS LSME ED
Ab dem 1. Januar 2026 müssen kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichem Interesse Nachhaltigkeitsinformationen auf Grundlage verschiedener in einem Arbeitsentwurf (Exposure Draft – ED) der EFRAG veröffentlichten Standards und Leitlinien offenlegen. Betroffen sind KMU, deren übertragbare Wertpapiere (Anleihen, Aktien und weitere Wertpapiere) zum Handel auf einem geregelten Markt in der Europäischen Union zugelassen sind, sowie kleine und nicht komplexe Institute und firmeneigene Versicherer und Rückversicherer (börsennotierte KMU). Der ESRS LSME ED definiert die für die Aktivitäten und Kapazitäten der börsennotierten KMU relevanten Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Der ESRS LSME ED ist in 6 Abschnitte gegliedert:
• Allgemeine Anforderungen;
• Allgemeine Offenlegungspflichten;
• Richtlinien, Maßnahmen und Ziele;
• Umwelt;
• Soziales;
• Geschäftsgebaren.

VSME ED

Die EFRAG hat einen Exposure Draft mit einem freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht gesetzlich zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtete KMU (VSME) erstellt. Der VSME zielt auf die Bereitstellung eines Instruments zur Berichterstattung ab, das nicht börsennotierten KMU die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen erleichtert, sobald sie von anderen wirtschaftlichen Interessenvertretern dazu aufgefordert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das KMU als Zulieferer eines zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmens tätig ist.

Der VSME ED enthält die folgenden Komponenten:
• Basismodul
• Narrative-Policies, Modul für Actions Targets (PAT);
• Modul für Geschäftspartner.

Weitere Informationen

Anstatt einzelne Kommentare für die verschiedenen Exposure Drafts zu verfassen, werden interessierte Parteien gebeten, ihr Feedback und ihre Kommentare mithilfe der Online-Fragebögen einzureichen. Bei Bedarf können den Antworten Briefe und weitere Dokumente beigefügt werden.

Die Richtlinie (EU) 2022/2464, auch bekannt als Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und ändert die Richtlinie 2013/34/EU. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen, um der Richtlinie innerhalb von 18 Monaten (bis zum 6. Juli 2024) nachzukommen. Mit der CSRD wird der Anwendungsbereich auf weitere Unternehmen ausgedehnt, einschließlich großer und aller an geregelten Märkten notierten Unternehmen. Die CSRD verpflichtet die Unternehmen zur Offenlegung von Informationen darüber, wie sich Nachhaltigkeitsfaktoren auf ihr Geschäft auswirken und wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt auswirkt. Im Rahmen der Berichterstattung unterliegen die Unternehmen den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Diese Standards werden von der 2001 gegründeten Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) ausgearbeitet und von der Europäischen Kommission verabschiedet. Der erste Satz mit 12 branchenunabhängigen ESRS ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Zum selben Thema