• Blog
  • Karriere
  • FAQ
  • Kontakt

RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden: Änderung der Vergabebedingungen für das Label „Haute performance énergétique rénovation“

Durch einen am 12. Oktober veröffentlichten Erlass vom 3. Oktober 2023 werden die Bedingungen für die Vergabe des französischen Labels „Haute performance énergétique rénovation“ (HPE Rénovation, „Hohe Gesamtenergieeffizienz – Sanierung“) für bestehende Wohngebäude geändert. Zur Erinnerung: Dieses in Artikel R171-7 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuchs (Code de la construction et de l’habitation) vorgesehene Label, sein Inhalt sowie die Bedingungen für seine Vergabe wurden bisher durch den Erlass vom 29. September 2009 geregelt. Dieser wird im Jahr 2024 durch den neuen Erlass aufgehoben und ersetzt. So gelten die Bestimmungen des am 13. Oktober 2023 in Kraft getretenen Erlasses für sämtliche ab dem 1. Januar 2024 gestellten Anträge.

Das Label „HPE Rénovation“ definiert gemäß Artikel R171-7 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuchs die Mindestanforderungen an eine umfangreiche und mit den Klimazielen vereinbare energetische Sanierung. Die Vergabebedingungen unterscheiden sich je nach Art des Gebäudes: Wohngebäude oder Nichtwohngebäude.

Gemäß dem Erlass vom 29. September 2009 umfasst das Label die folgenden Klassifizierungen:

Für Wohngebäude:

  • Klassifizierung „bâtiment basse consommation rénovation, BBC rénovation 2009“, kurz BBC rénovation (=Niedrigenergiegebäude Sanierung)
  • Klassifizierung „bâtiment basse consommation rénovation, HPE rénovation 2009“, kurz HPE rénovation

Für Nichtwohngebäude: Klassifizierung „bâtiment basse consommation rénovation, BBC rénovation 2009“

Die wichtigsten Änderungen durch den Erlass vom 3. Oktober 2023 für Wohngebäude:

  • Die 3CL-Methode ersetzt die bisherige Berechnungsmethode „Th-C-E ex“ zur konventionellen Berechnung der Energieeffizienz von Wohngebäuden im Rahmen der Energieeffizienzdiagnose (DPE) nach Artikel L173-1-1 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuchs (Artikel 1).
  • Die Umbenennung der Klassifizierung BBC rénovation in „bâtiment basse consommation rénovation résidentiel, BBC rénovation résidentiel 2024“ sowie die Änderung zur Erfüllung der Klasse B des DPE, darunter insbesondere (Artikel 2):
  • Die Einhaltung der Kriterien für die Klasse B des DPE, d. h. ein konventioneller Energieverbrauch von weniger als 110 kWhEP/m²/Jahr und Treibhausgasemissionen von weniger als 11 kg CO₂eq/m²/Jahr.
  • Anforderungen an die Energieträger der Heizsysteme in den Gebäuden (Verbot der Installation sowie des Weiterbetriebs bestimmter Heizkessel).
  • Verschiedene Anforderungen an die Untersuchung von anfallenden energetischen Sanierungsarbeiten, die Installation von Sonnenschutzvorrichtungen, die Belüftung, Mindestleistungskriterien sowie die Isolierung von Wasser- und Heizungssystemen.
  • Die Definition der zur Berechnung des durchschnittlichen Wärmeverlustkoeffizienten des Gebäudes, der zur Überprüfung der Einhaltung der Anforderung an die Mindestleistungskriterien der Gebäudehülle verwendeten Methode beiträgt (Artikel 3).
  • Die Abschaffung der Klassifizierung HPE rénovation zugunsten der Klassifizierung „bâtiment basse consommation énergétique, rénovation résidentiel – première étape, BBC rénovation 2024 – première étape“. Dieses leistungsstarke Sanierungsprogramm zielt auf das Erreichen einer höheren Klassifizierung (BBC rénovation) ab und beinhaltet insbesondere die folgenden Punkte (Artikel 2):
    • Das Erreichen von mindestens der Klasse C des DPE;
    • Die vorausschauende Planung von Sanierungsarbeiten unter Präzisierung des ersten Schrittes;
    • Die Durchführung einer Dichtheitsprüfung;
    • Das Verbot der Installation bestimmter Heizsysteme in Abhängigkeit von den Treibhausgasemissionen einer oder mehrerer der verbundenen Anlagen;

Zur Information: Die Modalitäten für Nichtwohngebäude bleiben unverändert, jedoch trägt die einzig verfügbare Klassifizierung nun die Bezeichnung „bâtiment basse consommation, rénovation tertiaire, BBC rénovation tertiaire“ (Artikel 4).

Die Vergabebedingungen für das Label „Haute Performance énergétique rénovation“ bleiben unverändert. Der Erlass eröffnet die Möglichkeit, den die Ausstellung des Labels genehmigenden Vertrag auf Initiative einer der beiden Parteien zu kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten einzuhalten ist (Artikel 7).

Die Anhänge enthalten die folgenden Einzelheiten:

  • Anhang 1: Überprüfungsbedingungen für die Einhaltung der Label-Richtlinien
  • Anhang 2: Inhalt des Antrags auf das Label
  • Anhang 3: Inhalt des jährlich an den für das Bauwesen zuständigen Minister zu richtenden Jahresberichts

Die Bestimmungen des Erlasses vom 19. September 2009, der bislang den Inhalt und die Vergabebedingungen des Labels präzisierte, gelten noch bis zum 31. Dezember 2023 und werden ab dem 1. Januar 2024 aufgehoben (Artikel 9 des Erlasses vom 3. Oktober 2023).

Zum selben Thema