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Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 741 für Tätigkeiten mit organischen Peroxiden

Die TRGS 741 ist eine Überarbeitung der DGUV-Vorschrift 13 und gilt für Tätigkeiten mit organischen Peroxiden gemäß der Gefahrstoffverordnung.
Diese regelt den Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Informationsermittlung, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen sowie spezifische Aspekte wie Schutz- und Sicherheitsabstände, Prüfmethoden zur Zuordnung von flüssigen und festen organischen Peroxiden zu Gefahrgruppen und Brandbekämpfung.
Neue Regelungen zu Schutz- und Sicherheitsabständen müssen spätestens 5 Jahre nach der Bekanntmachung dieser TRGS angewendet werden, es sei denn, die Gefährdungsbeurteilung erfordert eine frühere Anwendung