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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Harmonisierung der Verordnung über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und gefährlicher recyclingfähiger Stoffe mit den Änderungen des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.

Zusammenfassung

Die vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung zielen darauf ab, Kanadas Verpflichtungen im Rahmen des Basler Übereinkommens verstärkt nachzukommen sowie die Umsetzung der Verordnungen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und gefährlicher recyclingfähiger Stoffe zu verbessern und verständlicher zu gestalten.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die folgenden Bereiche:

  • Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronikschrott
  • Ausfuhrverbot von gefährlichen Reststoffen in Entwicklungsländer
  • Berücksichtigung von Verbringungen ohne Genehmigung
  • Umleitung von Verbringungen zur Durchführung eines früheren Vorgangs
  • Begriffsbestimmung „gefährliche Abfälle“

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