• Blog
  • Karriere
  • FAQ
  • Kontakt

RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Änderungen zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

Am 30. November 2023 veröffentlichten das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2023/2668 zur Änderung der Richtlinie 2009/148/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz. Zu den Änderungen zählt die Auflistung aller in Anhang VI der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) aufgeführten Asbestarten, die unter diese Richtlinie fallen. Die Anforderungen der neuen Richtlinie traten am 22. Dezember 2023 in Kraft. Bis zum 21. Dezember 2025 müssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften umsetzen, um der Richtlinie nachzukommen.

Zu den weiteren Änderungen zählen:

  • Hinweise für Arbeitgeber: bei der Bewertung des Risikos einer Exposition gegenüber Asbest oder asbesthaltigen Materialien ist der Entfernung von Asbest bzw. asbesthaltigen Materialien Vorrang einzuräumen.
  • Geänderte Grenzwerte und Anforderungen für die Exposition am Arbeitsplatz: Bis zum 20. Dezember 2029 dürfen Arbeitnehmer keiner Asbestkonzentration in der Luft ausgesetzt werden, die 0,01 Fasern pro cm³ als zeitlich gewichteter Durchschnitt (TWA) für 8 Stunden übersteigt (ab dem 21. Dezember 2029 0,01 Fasern pro cm³ als TWA für 8 Stunden, ausgenommen dünnere Fasern bzw. 0,002 Fasern pro cm³ als TWA für 8 Stunden).

Zum selben Thema