RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE
Japan: Öffentliche Konsultation zu den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 29. März 2024 hat der Sustainability Standards Board of Japan (SSBJ) drei Regelungsvorschläge veröffentlicht, zu denen interessierte Parteien bis…
Am 29. März 2024 hat der Sustainability Standards Board of Japan (SSBJ) drei Regelungsvorschläge veröffentlicht, zu denen interessierte Parteien bis zum 31. Juli 2024 Stellung nehmen können. Die erarbeiteten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen die Grundlage für eine künftig verpflichtende Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Angaben für am Prime Market der Tokioter Börse notierte Unternehmen bilden.
Diese Standards beziehen sich auf die IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS S1 „Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen“ und IFRS S2 „Klimabezogene Angaben“) und gliedern sich wie folgt:
• Allgemeiner Regelungsvorschlag für Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung „Anwendung der Standards zur Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Angaben“
• Themenbezogener Regelungsvorschlag für Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Nr. 1 „Allgemeine Angaben“
• Themenbezogener Regelungsvorschlag für Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Nr. 2 „Klimabezogene Angaben“
Die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden in japanischer Sprache veröffentlicht; eine Zusammenfassung der Unterschiede zwischen den japanischen Standards und den IFRS Sustainability Disclosure Standards ist auch in englischer Sprache abrufbar.
Der Sustainability Standards Board of Japan (SSBJ) wurde im Juli 2022 als privatwirtschaftliche Einrichtung unter der Financial Accounting Standards Foundation (FASF) gegründet. Seine Aufgabe ist es, den gesetzlichen Rahmen für die von der Financial Services Agency festgelegten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung anzugleichen.