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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

EU richtet zentrales Zugangsportal für finanzielle und nichtfinanzielle Informationen ein

Am 20. Dezember 2023 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2023/2859, die Richtlinie (EU) 2023/2864 sowie die Verordnung (EU) 2023/2869 veröffentlicht, die bis spätestens 10. Juli 2027 zur Einrichtung des zentralen europäischen Zugangsportals (European Single Access Point, ESAP) führen sollen. Alle drei Rechtsakte traten am 9. Januar 2024 in Kraft, ohne über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Offenlegungspflichten nach sich zu ziehen.

Der ESAP bietet einen einheitlichen öffentlichen Zugang zu finanziellen und nichtfinanziellen Informationen. Dies umfasst sowohl obligatorische als auch freiwillige Offenlegungen von EU-Unternehmen, die bereits durch bestimmte im Anhang aufgeführte EU-Rechtsakte definiert sind. Darunter fallen beispielsweise Informationen über die Nachhaltigkeit, die gemäß der Richtlinie 2013/34/EU offenzulegen sind.
Der ESAP zielt darauf ab, den öffentlichen Zugang zu derartigen Informationen zu erleichtern und so zum Gesamtziel der Förderung eines nachhaltigen Finanzwesens beizutragen.

Sämtliche Interessengruppen, einschließlich der Öffentlichkeit und der Unternehmen selbst, soll so ein umfassenderes Verständnis sowie eine bessere Beurteilung der Nachhaltigkeit europäischer Unternehmen und deren Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung ermöglicht werden. Die Bereitstellung dieser Informationen erfolgt digital, zentralisiert und kostenlos.
Der ESAP ist Bestandteil der europäischen Finanzdatenräume, wie sie in der im September 2022 veröffentlichten Strategie der Kommission für digitale Finanzen vorgestellt wurden. Diese Strategie zielt darauf ab, die Offenlegung von Informationen für die Öffentlichkeit gemäß den EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen in standardisierten und maschinenlesbaren Formaten zu gewährleisten.

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