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Änderungen der Bauvorlageanforderungen Schleswig-Holstein führen zu Neuerungen für verfahrensfreie Bauvorhaben und Standards der Beschriftungen in Bauzeichnungen

Schleswig-Holstein führt neue digitale Dateiformatanforderungen für Bauanträge ein, die über verifizierte Online-Konten eingereicht werden, und beseitigt Standsicherheitsprüfungspflichten für verfahrensfreie Bauvorhaben. Weiters werden neue Anforderungen für Beschriftungen in Bauzeichnungen eingeführt.
Neue digitale Einreichungsstandards für Bauvorlagen
Bauvorlagen, die über verifizierte Nutzerkonten nach dem Onlinezugangsgesetz eingereicht werden, müssen nun als einzelne Dateien im archivfähigen PDF/A-Format nach ISO 19005-1 erstellt werden.
Standardisierung grafischer Maßstabsleisten in Bauzeichnungen
Jede Bauzeichnung muss neben der numerischen Maßstabsangabe eine grafische Maßstabsleiste enthalten, die den numerischen Bildmaßstab repräsentiert. Die bisherige Ausnahme für Lagepläne entfällt, ebenso die Alternative durch vorhandene Maßketten. Die Maßstabsleiste ist auf jeder Bauzeichnung an der gleichen Stelle in der Nähe des Schriftfeldes anzuordnen. Die Beschriftung mit tatsächlichen Distanzen ist nicht mehr erforderlich.
Wegfall der Standsicherheitsprüfung für verfahrensfreie Kleinbauvorhaben
Für verfahrensfreie Bauvorhaben nach der Landesbauordnung entfällt die Prüfpflicht der Standsicherheitsnachweise vollständig. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die sonstigen Voraussetzungen des Kriterienkatalogs erfüllt sind. Betroffene Bauvorhaben umfassen Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m3 Rauminhalt, Garagen und Fahrradgaragen bis 30 m2 Grundfläche sowie land- und forstwirtschaftliche Gebäude bis 4 m Firsthöhe.
Die neuen Regelungen treten am 01 August 2025 in Kraft.
Sources :
Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2025, Nr. 2025-109, S. 1-7 vom 31.07.2025