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Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle

Am 18. März 2024 wurde im Oberösterreichischen LGBl Nr 24/2024 das “Landesgesetz, mit dem das Oö. Umweltschutzgesetz 1996 geändert wird (Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2024)“ veröffentlicht.
Durch die Novelle werden neue Regelungen zu Außenbeleuchtungsanlagen und zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde sowie der Anhang 4 betreffend ÖNORM O 1052:2022-10 zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen eingeführt. Ziel ist es Lichtverschmutzung in Angelegenheiten, welche in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen, zu reduzieren bzw. zu vermeiden.