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Formelle Verabschiedung von 12 einheitlichen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) in die EU-Rechtsvorschriften

Am 22. Dezember 2023 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die „Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“ veröffentlicht.
Die von den Unternehmen für die Durchführung ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Richtlinie 2013/34/EU zu verwendenden Standards sind in den Anhängen I und II dieser Verordnung festgelegt. Anhang II enthält eine Liste der im Rahmen der ESRS geltenden Abkürzungen und Begriffsbestimmungen. Anhang I gestaltet sich wie folgt: