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Änderungen des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes Österreich

Am 1. Jänner 2025 aktualisiert Österreich sein Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz, das Unternehmen betrifft, die mit Treibhausgasemissionszertifikaten handeln. Die Änderungen umfassen Anpassungen…
| Definitionen und Änderungen: • Energieträger: Bis zum 31. Dezember 2024 gelten alle fossilen Mineralöle, Kraft- und Heizstoffe, Erdgase und Kohle, die in Anhang 1 aufgelistet sind, als Energieträger. Ab dem 1. Jänner 2025 werden alle in Anlage 3 festgelegten Energieerzeugnisse als Energieträger betrachtet. • Treibhausgasemissionen: Diese beziehen sich auf die Menge des freigesetzten Kohlenstoffdioxids bei der Verbrennung der genannten Energieträger. Ab 2025 sind die Emissionen nach den IPCC-Leitlinien zu berechnen. • EU ETS I und II: Das derzeitige Emissionshandelssystem (EU ETS I) wird ab 2027 in das EU ETS II überführt, um die EU-weite Harmonisierung zu gewährleisten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die neuen Definitionen und Anforderungen ab dem 1. Jänner 2025 einhalten. |