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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Corrigendum zu den Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen veröffentlicht

Sustainability-reporting
Zusammenfassung

Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 vom 31. Juli 2023, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 22. Dezember 2023, ergänzt…

Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 vom 31. Juli 2023, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 22. Dezember 2023, ergänzt die Richtlinie 2013/34/EU vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Diese Standards sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Am 19. April 2024 wurde eine Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese enthält 80 Korrekturen des Anhangs I (Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)) sowie des Anhangs II (Abkürzungen und Glossar) der delegierten Verordnung.


Die folgenden Änderungen sind hervorzuheben:
• ESRS 1 „Allgemeine Anforderungen“, Absatz 91 (a): „die potenziellen finanziellen Auswirkungen der Ereignisse“ wird durch „die möglichen Folgen der Ereignisse“ ersetzt
• ESRS 2 „Allgemeine Angaben“, Absatz 53 (c)(ii): „wie das Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, das Ausmaß und die Art der Auswirkungen des ermittelten Risikos und der ermittelten Chancen bewertet (z. B. die qualitativen oder quantitativen Schwellenwerte und andere Kriterien, die gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit verwendet werden)“ wird ersetzt durch „wie das Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, das Ausmaß und die Art der Auswirkungen des ermittelten Risikos und der ermittelten Chancen bewertet (z. B. die qualitativen oder quantitativen Schwellenwerte und andere Kriterien, die gemäß ESRS 1 Abschnitt 3.5 Finanzielle Wesentlichkeit verwendet werden)“
• ESRS E1 „Klimawandel“, Anlage A „Leitlinien für die Berechnung“, Absatz AR 33: „Die Angaben nach Absatz 37 Buchstabe a sind erforderlich, wenn das Unternehmen in mindestens einem klimaintensiven Sektor tätig ist“ wird ersetzt durch „Die Angaben nach Absatz 38 sind erforderlich, wenn das Unternehmen in mindestens einem klimaintensiven Sektor tätig ist“
• ESRS S1 „Eigene Belegschaft“, Inhaltsverzeichnis, Anlage A.3: der Titel „Anlage A.3: Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze“ wird ersetzt durch „Anlage A.3: Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Bewältigung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze“
• ESRS S1 „Eigene Belegschaft“, Anlage A.2, Tabelle, Spalte 1, Zeile 9: „Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wird ersetzt durch „Gleichstellung der Geschlechter und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“
• ESRS S4 „Verbraucher und Endnutzer“, Anlage A „Anwendungsanforderungen“, Absatz AR 37 (d): „unternehmerische
Chancen im Zusammenhang mit den Abhängigkeiten des Unternehmens von Verbrauchern und/oder Endnutzern können den Aufbau einer loyalen künftigen Verbraucherbasis umfassen, indem beispielsweise sichergestellt wird, dass LGBTQI-Personen geachtet und dass die Verkaufspraktiken des Unternehmens diese Personen nicht von den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen ausschließen“ wird ersetzt durch „Chancen im Zusammenhang mit den Abhängigkeiten des Unternehmens von Verbrauchern und/oder Endnutzern können den Aufbau einer loyalen künftigen Verbraucherbasis umfassen, indem beispielsweise sichergestellt wird, dass LGBTQI-Personen geachtet und dass die Verkaufspraktiken des Unternehmens diese Personen nicht von den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen ausschließen“

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