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Änderung der Abwasserverordnung

Am 19. April 2024 wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung“ verlautbart.Die Abwasserverordnung wird hinsichtlich ihrer Anlagen, die…
Am 19. April 2024 wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung“ verlautbart.Die Abwasserverordnung wird hinsichtlich ihrer Anlagen, die die einzelnen Herkunftsbereiche des Abwassers betreffen, geändert. Es werden insbesondere die Anhänge betreffend die Lebensmittel- und Futtermittelherstellung durch einen neuen Anhang für die gesamte Lebens- und Futtermittelherstellung ersetzt. Der neue Anhang 3, Herstellung von Nahrungsmitteln und Futtermitteln, wurde eingefügt. Die bestehenden Anhänge zu diesem Thema werden ersetzt.Des Weiteren wird ein neuer Anhang 12, Herstellung von Bioethanol, eingefügt.
Der neue Anhang 3 gilt für:
1. Herstellung von Alkohol und alkoholischen Getränken,
2. Brauereien,3. Herstellung von Erfrischungsgetränken und Getränkeabfüllung,
4. Verarbeitung von Fischen, Schalen- und Krustentieren,
5. Fleischverarbeitung, einschließlich der Herstellung von Fertiggerichten,
6. Trocknung pflanzlicher Produkte für die Futtermittelherstellung,
7. Kartoffelverarbeitung,
8. Mälzereien,
9. Verarbeitung von Milch und Milcherzeugnissen,
10. Herstellung von Obst- und Gemüseprodukten sowie von Fertiggerichten,
11. Ölsaatenaufbereitung, Speisefett- und Speiseölraffination,
12. Herstellung von Stärke,
13. Gewinnung von festen und flüssigen Zuckern sowie Sirup aus Zuckerrüben und Zuckerrohr,
14. Herstellung von Hefe und
15. sonstige Verfahren zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung, soweit die Anlagen unter § 1 Absatz 3 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung fallen.
Die Änderungen treten mit 20. April 2024 in Kraft.