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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Neue nukleare Basisanlagen: Definition der ab Erteilung der Umweltgenehmigung möglichen Arbeiten

Das Dekret Nr. 2023-1261 vom 26. Dezember 2023 definiert die Kategorien für Arbeiten im Kontext der Errichtung von Kernreaktoren, deren Ausführung ab Erteilung der Umweltgenehmigung aufgenommen werden kann. Dieses Dekret folgt dem Gesetz Nr. 2023-491 vom 22. Juni 2023 über die Beschleunigung der Verfahren hinsichtlich des Baus neuer kerntechnischer Anlagen, indem es die vorgezogene Durchführung entsprechender Arbeiten ermöglicht. Zur Erinnerung: Die Errichtung einer nuklearen Basisanlage (INB – Installation Nucléaire de Base) unterliegt einer Errichtungsgenehmigung (Artikel L593-7 des französischen Umweltgesetzbuchs).

Das Dekret vom 26. Dezember bedingt den Bau der Fundamente von Gebäuden, die Kernbrennstoffe aufnehmen oder Sicherungsmaterial beherbergen sollen, durch die Erteilung der Errichtungsgenehmigung der entsprechenden INB. Weitere Arbeiten und Tätigkeiten, wie z. B. die Einleitung von Maßnahmen vor der Errichtung der Fundamente der Gebäude zur Aufnahme von Brennstoffen oder die Errichtung der Fundamente weiterer Gebäude, sind jedoch schon ab Erhalt der Umweltgenehmigung möglich. Das Dekret trat am 27. Dezember 2023 in Kraft.

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