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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Die TRBS 1201 „Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen“ wurde um die Prüfung von Aufzugsanlagen ergänzt

Am 09. November 2023 wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt die „Bekanntmachung von Technischen Regeln, Änderung der TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von Aufzugsanlagen“ veröffentlicht. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung wurde die TRBS 1201 „Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen“ um die Überprüfung von Aufzugsanlagen hinsichtlich der Schnittstelle Aufzug – Gebäude erweitert. Mit dieser Ergänzung werden die zu prüfenden Schnittstellen zwischen dem Aufzug und der baulichen Anlage identifiziert und die hierfür notwendigen Prüfungen festgelegt.

Die zukünftig festgelegten Prüfungen umfassen:

die Brandmeldeanlage;
die Systeme zur automatischen Evakuierung vom Aufzug im Brandfall;
die Schachtentrauchung;
im Zuge der Instandhaltung die Zugänglichkeit;
die Kennzeichnung und
die gebäudespezifischen Anforderungen.

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