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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Änderungen des Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetzes Österreich

Am 1. Jänner 2025 aktualisiert Österreich sein Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz, das Unternehmen betrifft, die mit Treibhausgasemissionszertifikaten handeln. Die Änderungen umfassen Anpassungen von Definitionen und die Einführung einer neuen Phase im Emissionshandelssystem, die ab 2027 in das EU ETS II überführt wird. Diese Aktualisierungen betreffen alle Unternehmen, die mit festgelegten Energieträgern und Treibhausgasen handeln.

Definitionen und Änderungen:
• Energieträger: Bis zum 31. Dezember 2024 gelten alle fossilen Mineralöle, Kraft- und Heizstoffe, Erdgase und Kohle, die in Anhang 1 aufgelistet sind, als Energieträger. Ab dem 1. Jänner 2025 werden alle in Anlage 3 festgelegten Energieerzeugnisse als Energieträger betrachtet.
• Treibhausgasemissionen: Diese beziehen sich auf die Menge des freigesetzten Kohlenstoffdioxids bei der Verbrennung der genannten Energieträger. Ab 2025 sind die Emissionen nach den IPCC-Leitlinien zu berechnen.
• EU ETS I und II: Das derzeitige Emissionshandelssystem (EU ETS I) wird ab 2027 in das EU ETS II überführt, um die EU-weite Harmonisierung zu gewährleisten.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die neuen Definitionen und Anforderungen ab dem 1. Jänner 2025 einhalten.

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