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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Änderung des Emissionszertifikategesetzes 2011 sowie des CBAM-Vollzugsgesetz 2023

Durch die Novelle wird die Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie (ETS-RL) in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten für bestimmte Tätigkeiten zu schaffen, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren Die Änderung des CBAM Vollzugsgesetz soll die nationalen Bestimmungen zum Vollzug der CBAM-VO festlegen. Die Novelle des Emissionszertifikategesetz legt Emissionsobergrenzen für gewisse Emissionen für das Jahr 2024 fest und die Ziele werden für die Jahre 2025 bis 2027 jährlich um 5,1% verringert. Ab 2028 werden die Ziele neu festgesetzt.

Das Gesetz findet Anwendung für Anlagen des Anhang 3 oder in einer Verordnung gemäß Abs 2 genannte Tätigkeiten durchgeführt werden, für Luftverkehrstätigkeiten gemäß Anhang 2 sowie für Seeverkehrstätigkeiten gemäß Anhang 1 und für Handelsteilnehmer:innen, die Brennstoffe im Bundesgebiet, außer wenige Ausnahmen, für eine Tätigkeit gemäß Anhang 10 oder 11 in den steuerrechtlich freien Verkehr bringen.

Durch die Novelle des CBAM Vollzugsgesetz der wird der Vollzug der CBAM-VO festgelegt.

Die CBAM normiert einen CO2-Grenzausgleich für die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittländern aus CO₂-intensiven Industrien. Ziel ist es Treibhausgasemissionen zu reduzieren, indem ein sogenanntes Carbon Leakage (Auslagerung der Produktion in anderen Ländern, mit weniger strengen Vorgaben) verhindert werden soll. Es soll auch ein Import oder indem von CO₂-intensive Produkte in die EU verhindert werden. Durch CBAM soll ein gleichwertiger Preis für CO2-Emissionen aus der Herstellung CO2-intensiver Waren sichergestellt werden. Es werden CO2-Grenzausgleichszahlung eingeführt.

CBAM soll in verschiedenen Schritten eingeführt werden und erfolgt in zwei Phasen. Bereits am 01. Oktober 2023 hat die Übergangsphase begonnen, während dieser Meldepflichten eingeführt wurden. Ab 01. Jänner 2026 startet die Bepreisungsphase, in welcher für die betroffenen Waren auch CBAM-Zertifikate erworben werden müssen. Dadurch erfolgt erstmals eine Bepreisung von Emissionen, die bei der Produktion abgegeben werden

Die Novellen treten am 01. Jänner 2024 in Kraft.

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