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RED-ON-LINE-BLOG: IHRE NACHRICHTEN RUND UM HSE

Region Brüssel: Mindestanforderungen für die Wartung von Heizungsanlagen des Typs 2, Klima- und Lüftungsanlagen

Zusammenfassung

Um die Ziele zur Reduzierung der Umweltauswirkungen im Gebäudesektor zu erreichen, führt die Region Brüssel verschiedene Mindestanforderungen ein, die bei…

Um die Ziele zur Reduzierung der Umweltauswirkungen im Gebäudesektor zu erreichen, führt die Region Brüssel verschiedene Mindestanforderungen ein, die bei der Wartung von Heizungs- und Klimaanlagen zu erfüllen sind. Je nach Art der Wartung ist diese mindestens einmal pro Jahr durchzuführen. Die detaillierten Wartungszeiträume sind in Anhang 1 des Erlasses aufgeführt (siehe Quelle).

Die Wartungsvorschriften betreffen:

  • Lüftungsanlagen
  • Lüftungsnetze
  • Kälteanlagen und Wärmepumpen
  • dynamische und statische Übertragungseinheiten, mit Ausnahme von Gebläseeinheiten und Lüftungsnetzen

Gemäß den Mindestanforderungen für die Wartung dieser Systeme müssen über einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügende Techniker insbesondere:

  • die Dichtheit der Anschlüsse kontrollieren
  • den Korrosionsgrad der Materialien überprüfen
  • die Reinigung der Mechanismen vornehmen
  • den Verschleiß und den Verschmutzungsgrad der Filter kontrollieren
  • die Vor- und Rücklauftemperaturen der Kreisläufe messen
  • die Abfuhr der erzeugten Wärme kontrollieren
  • Wasserkreisläufe
  • Regulation von Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen
  • Heizkessel
  • Warmwasserbereiter (WWB)

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