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EU-Taxonomie: Start des „Stakeholder request mechanism“
Am 17. Oktober 2023 haben die Europäische Kommission und die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen den sogenannten „Stakeholder request mechanism“ in Betrieb genommen. Der Mechanismus ermöglicht Interessengruppen und Unternehmen, auf freiwilliger Basis Vorschläge für mögliche Überarbeitungen und Erweiterungen der aktuellen Liste nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten durch Änderung der bestehenden technischen Prüfkriterien einzureichen. Alle Anträge müssen wissenschaftliche und technische Nachweise enthalten.
Interessierte Unternehmen können ihre Vorschläge ab sofort online einreichen. Alle vor dem 15. Dezember 2023 eingereichten Anträge werden von einer technischen Arbeitsgruppe gesichtet, für nach diesem Datum eingereichte Anträge ist eine regelmäßige Prüfung vorgesehen. Auf Grundlage dieser Anträge muss die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen der Europäischen Kommission im Jahr 2024 Empfehlungen zu möglichen Änderungen der EU-Taxonomie vorlegen, einschließlich der etwaigen Aufnahme von zusätzlichen Wirtschaftstätigkeiten.
Weitere Informationen:
Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten, die den Klimazielen bis 2050 und weiteren Umweltzielen entsprechen. Gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 ist dies durch die Schaffung von Anreizen für nachhaltige Investitionen sowie die Änderung der Listen von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomie-Verordnung) in den delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten durch die Europäische Kommission umzusetzen.