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ESRS vollständig in den europäischen Rechtsrahmen integriert, EFRAG begrüßt Meilenstein
Die Europäische Kommission hat die zwölf ersten einheitlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erfolgreich in den europäischen Rechtsrahmen integriert und damit einen wichtigen Meilenstein zur Gestaltung von soliden Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb der Europäischen Union erreicht.
Bis zum Ende des Prüfungszeitraums am 21. Oktober 2023 wurden keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt zu den ESRS erhoben. Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) war seit September 2020 aktiv an diesem Prozess beteiligt und betrachtet diese Integration als einen bedeutenden Schritt für eine hochwertigere Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb der Europäischen Union und weltweit. In Anbetracht dieser Errungenschaft hat sich die EFRAG zur Unterstützung einer erfolgreichen Umsetzung der einheitlichen ESRS verpflichtet. In den kommenden Wochen wird die EFRAG Leitlinien für die Umsetzung veröffentlichen, um der Öffentlichkeit Orientierungshilfen zu wichtigen Themen wie Wesentlichkeitsanalyse und Wertschöpfungskette sowie eine Übersicht der Datenpunkte für die Lückenanalyse bereitstellen. Des Weiteren plant die EFRAG die Einrichtung einer Q&A-Plattform, die einen konstruktiven Dialog mit den Interessengruppen ermöglichen, diese im Umsetzungsprozess unterstützen und ein besseres Verständnis der ESRS fördern soll.
Darüber hinaus arbeitet die EFRAG weiter an der Entwicklung der im Januar 2024 zu konsultierenden Exposure Drafts für KMU-Standards und setzt ihre Arbeit hinsichtlich der sektorspezifischen Standards fort.