{"id":22630,"date":"2026-06-16T17:42:35","date_gmt":"2026-06-16T15:42:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.red-on-line.com\/?p=22630"},"modified":"2026-06-16T18:05:30","modified_gmt":"2026-06-16T16:05:30","slug":"ehs-trgs-561-verschaerfte-grenzwerte-fuer-krebserzeugende-metalle-in-industriebetrieben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.red-on-line.com\/de\/blog\/ehs-trgs-561-verschaerfte-grenzwerte-fuer-krebserzeugende-metalle-in-industriebetrieben\/","title":{"rendered":"TRGS 561: Versch\u00e4rfte Grenzwerte f\u00fcr krebserzeugende Metalle in Industriebetrieben"},"content":{"rendered":"\n
Die erste \u00c4nderung betrifft die Grenzwerte f\u00fcr Cobalt. Die Toleranzkonzentration (A-Fraktion) sinkt von 5,0 \u00b5g\/m\u00b3 auf 2 \u00b5g\/m\u00b3. Neu eingef\u00fchrt wird zudem ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) f\u00fcr die E-Fraktion von 20 \u00b5g\/m\u00b3. Die Werte ergeben sich aus der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“<\/span><\/a> und gilt erg\u00e4nzend zur Toleranzkonzentration aus der TRGS 910 „Risikobezogenes Ma\u00dfnahmenkonzept f\u00fcr T\u00e4tigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“<\/span><\/a>. Hinzu kommt, dass Toleranz- und Akzeptanzkonzentration jetzt identisch sind: Die Akzeptanzkonzentration steigt von 0,5 \u00b5g\/m\u00b3 auf 2 \u00b5g\/m\u00b3 (A-Fraktion). Jede \u00dcberschreitung des Wertes von 2 \u00b5g\/m\u00b3 (A-Fraktion) l\u00f6st sofort alle Hochrisikopflichten aus, d.h. Beh\u00f6rdenmeldung innerhalb von zwei Monaten, Schwarz-Wei\u00df-Trennung der Umkleider\u00e4ume, Ma\u00dfnahmenplan, Expositionsverzeichnis. <\/p>\n\n\n\n F\u00fcr Cadmium steigt die Toleranzkonzentration (A-Fraktion) von 1,0 \u00b5g\/m\u00b3 auf 2,0 \u00b5g\/m\u00b3, die Akzeptanzkonzentration steigt von 0,16 \u00b5g\/m\u00b3 auf 0,9 \u00b5g\/m\u00b3. Der AGW f\u00fcr die E-Fraktion bleibt unver\u00e4ndert bei 2 \u00b5g\/m\u00b3. Beide Werte wurden auf Basis einer aktualisierten wissenschaftlichen Bewertung angepasst.<\/p>\n\n\n\n Bei Chrom(VI)-Verbindungen bleibt der Zahlenwert von 1 \u00b5g\/m\u00b3 (E-Fraktion) unver\u00e4ndert. Der fr\u00fchere Begriff \u201eBeurteilungsma\u00dfstab“ entf\u00e4llt jedoch. Der Wert gilt nun ausdr\u00fccklich als einzuhaltende Konzentration ohne Ermessensspielraum. Jede \u00dcberschreitung begr\u00fcndet automatisch ein hohes Risiko mit allen damit verbundenen Pflichten.<\/p>\n\n\n\n Die TRGS 561 definiert erstmals drei klar abgestufte Formen der r\u00e4umlichen Trennung von Arbeitsbereichen \u2014 \u00fcbernommen aus der TRGS 528 \u2014 und verkn\u00fcpft diese direkt mit den Risikostufen: einfache Abgrenzung durch Kennzeichnung und Abst\u00e4nde bei allgemeiner Gef\u00e4hrdung, Abtrennung durch Stellw\u00e4nde oder Vorh\u00e4nge mit Absaugung ab mittlerem Risiko, und vollst\u00e4ndige bauliche Trennung mit dichten W\u00e4nden, B\u00f6den und Decken bei hohem Risiko. Betriebe m\u00fcssen ihre bestehende Raumaufteilung anhand dieser neuen Systematik \u00fcberpr\u00fcfen und anpassen.<\/p>\n\n\n\n Bek. v. 10.3.26, Bekanntmachung zu Technischen Regeln; TRGS 561 \u201eT\u00e4tigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen<\/span><\/a>„, ver\u00f6ffentlicht am 04.05.2026 im GMBl. Nr. 14-15\/2026<\/a> <\/p>\n\n\n<\/span>\n\n\n Es reicht nicht, das Gesetz zu kennen \u2013 Sie m\u00fcssen wissen, was konkret gilt, Standort f\u00fcr Standort. Und Sie m\u00fcssen es belegen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\nSources:<\/span><\/h4>\n\n\n\n
EHS-Rechtsmonitoring \u2013 Die Expertenl\u00f6sung f\u00fcr nachweisbare Compliance in Ihrer Organisation | Red-on-line<\/strong><\/span><\/h4>\n\n\n\n