{"id":22612,"date":"2026-06-16T17:10:04","date_gmt":"2026-06-16T15:10:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.red-on-line.com\/?p=22612"},"modified":"2026-06-16T18:07:46","modified_gmt":"2026-06-16T16:07:46","slug":"oesterreich-bundesministerium-fuer-inneres-legt-schwellenwerte-fuer-kritische-einrichtungen-fest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.red-on-line.com\/de\/blog\/oesterreich-bundesministerium-fuer-inneres-legt-schwellenwerte-fuer-kritische-einrichtungen-fest\/","title":{"rendered":"\u00d6sterreich: Bundesministerium f\u00fcr Inneres legt Schwellenwerte f\u00fcr kritische Einrichtungen fest"},"content":{"rendered":"\n
Die Resilienz kritischer Einrichtungen-Verordnung (RKEV)<\/span><\/a> ist am 15. April 2026 in Kraft getreten. Sie konkretisiert das \u00f6sterreichische Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG), BGBl. I Nr. 60\/2025,<\/span><\/a> das seinerseits die Richtlinie (EU) 2022\/2557 \u00fcber die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie)<\/span><\/a> umsetzt.<\/p>\n\n\n\n Die RKEV legt f\u00fcr elf Sektoren konkrete Schwellenwerte fest, die zwei eigenst\u00e4ndige Rechtswirkungen ausl\u00f6sen: die Einstufung als kritische Einrichtung durch den Bundesminister f\u00fcr Inneres sowie die Meldepflicht bei Sicherheitsvorf\u00e4llen. Vor Inkrafttreten der RKEV fehlten diese Schwellenwerte vollst\u00e4ndig. Das RKEG hatte deren Festlegung ausdr\u00fccklich einer nachgelagerten Verordnung vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n Betroffen sind Einrichtungen in folgenden Bereichen: Energie (Strom, Fernw\u00e4rme\/-k\u00e4lte, Erdgas, Erd\u00f6l, Wasserstoff), Verkehr (Luft, Schiene, Stra\u00dfe, Schifffahrt, \u00f6ffentlicher Verkehr), Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit (einschlie\u00dflich Krankenh\u00e4user, Pharmaproduktion und Arzneimittelvertrieb), Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, \u00f6ffentliche Verwaltung, Weltraum sowie Lebensmittelproduktion und -vertrieb.<\/p>\n\n\n\n \u00dcberschreitet eine Einrichtung die festgelegten Mengenschwellen f\u00fcr die Einstufung als kritische Einrichtung (z.B. Lieferung von Elektrizit\u00e4t an \u00fcber 92.000 Z\u00e4hlpunkte j\u00e4hrlich, Versorgung mit \u00fcber 8.000.000 m\u00b3 Trinkwasser j\u00e4hrlich oder Erbringung von Cloud-Computing-Diensten f\u00fcr \u00fcber 1.000.000 Nutzer) muss sie mit ihrer Einstufung als kritische Einrichtung per Bescheid rechnen (sofern die anderen Voraussetzungen des \u00a7 11 Abs 1 RKEG<\/a> erf\u00fcllt sind). <\/p>\n\n\n\n Diese Einstufung l\u00f6st umfassende Pflichten aus: z.B. Risikoanalyse, Erstellung eines Resilienzplans mit Schutzma\u00dfnahmen sowie Duldung von Vor-Ort-Kontrollen durch die Beh\u00f6rde.<\/p>\n\n\n\n Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt die RKEV zus\u00e4tzlich noch andere Schwellenwerte: wenn bei einer kritischen Einrichtung (vom BMI per Bescheid eingestuft) ein sicherheitsrelevantes Ereignis eintritt, bestimmen diese Schwellenwerte, ob ein Sicherheitsvorfall im Sinne des RKEG vorliegt. <\/p>\n\n\n\n Z.B. ist das der Fall, wenn ein Fernw\u00e4rme oder \u2011k\u00e4ltedienst f\u00fcr mehr als 250 000 Nutzerstunden ausf\u00e4llt\/nur eingeschr\u00e4nkt verf\u00fcgbar ist oder wenn ein Pharmaunternehmen f\u00fcr 24\/48\/72 Stunden ausf\u00e4llt\/nur eingeschr\u00e4nkt verf\u00fcgbar ist. <\/p>\n\n\n\n Werden diese Schwellenwerte \u00fcberschritten, liegt ein Sicherheitsvorfall im Sinne des RKEG vor, was eine Meldepflicht binnen 24 Stunden gegen\u00fcber dem BMI ausl\u00f6st.<\/p>\n\n\n\n Verst\u00f6\u00dfe gegen die Meldepflicht sind mit Geldstrafen bis zu 500.000 Euro bewehrt. Andere Pflichtverletzungen k\u00f6nnen mit bis zu 50.000 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 100.000 Euro) bestraft werden.<\/p>\n\n\n\nWas die Verordnung regelt<\/span><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Betroffene Sektoren und operative Auswirkungen<\/span><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Sanktionen<\/span><\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Sources:<\/span><\/h4>\n\n\n\n