{"id":22024,"date":"2025-12-05T16:57:57","date_gmt":"2025-12-05T15:57:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.red-on-line.com\/?p=22024"},"modified":"2025-12-05T17:17:52","modified_gmt":"2025-12-05T16:17:52","slug":"batteriepflichten-2025-hersteller-haendler-endnutzer-eu-batterieverordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.red-on-line.com\/de\/blog\/batteriepflichten-2025-hersteller-haendler-endnutzer-eu-batterieverordnung\/","title":{"rendered":"Endnutzer von Batterien, -hersteller und -h\u00e4ndler m\u00fcssen neue Batterie-Pflichten umsetzen."},"content":{"rendered":"\n
Das Gesetz zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023\/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz, Batt-EU-AnpG) wurde am 30. September 2025 verabschiedet und am 6. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet. Das Gesetz trat zu gro\u00dfen Teilen am Folgetag in Kraft. Es dient der Umsetzung und Erg\u00e4nzung der unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten seit dem 18. Februar 2024 geltenden EU-Verordnung \u00fcber Batterien und Altbatterien. <\/p>\n\n\n\n
Das BattDG betrifft alle Wirtschaftsakteure, die Batterien in Deutschland in Verkehr bringen, importieren oder vertreiben. Hersteller sind nicht nur Produzenten, sondern auch Importeure und H\u00e4ndler, die Batterien unter eigenem Namen vermarkten oder Batterien nicht-registrierter Hersteller bewusst bereitstellen. Verbraucher sind Endnutzer der Batterien. <\/p>\n\n\n\n
Es sind betroffen:
– Endnutzer von Batterien
– H\u00e4ndler, einschlie\u00dflich Onlineh\u00e4ndler und Fulfillment-Dienstleister
– Hersteller von Batterien
– Importeure und Einf\u00fchrer von Batterien<\/p>\n\n\n\n
Das alte BattG unterschied lediglich zwischen drei Batteriearten (Ger\u00e4te-, Fahrzeug- und Industriebatterie). Das neue BattDG f\u00fchrt nun f\u00fcnf Batteriekategorien ein, was zu kategoriespezifischen R\u00fccknahme-, Registrierungs- und Behandlungspflichten f\u00fchrt. <\/p>\n\n\n\n
a) Ger\u00e4tebatterien (portable batteries)
b) Starterbatterien (starter batteries)
c) Industriebatterien (industrial batteries)
d) Leichtverkehrsbatterien (LV-Batterien, light electric vehicle batteries)
e) Elektrofahrzeugbatterien (electric vehicle batteries)<\/p>\n\n\n\n
Das BattDG verpflichtet Hersteller, sich mit der Marke und der jeweiligen Batteriekategorie bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde, die Stiftung Elektro-Altger\u00e4te Register (Stiftung EAR) registrieren zu lassen.<\/p>\n\n\n\n
Eine zentrale Neuerung ist die Ausweitung der Herstellerverantwortung auf nunmehr alle <\/em>f\u00fcnf Batteriekategorien. Ab dem 16. Januar 2026 wird es f\u00fcr alle f\u00fcnf Batteriekategorien verpflichtend, jeder Batterieregistrierung bei der Stiftung Elektro-Altger\u00e4te Register (Stiftung ear) entweder eine anerkannte OfH oder eine eigene, genehmigte R\u00fccknahmel\u00f6sung zuzuordnen. Die OfH m\u00fcssen die Teilnahme den Herstellern unmittelbar schriftlich oder elektronisch best\u00e4tigen und dabei die Batteriekategorie sowie die maximal Masse der pro Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Batterien angeben.<\/p>\n\n\n\n Die individuelle Wahrnehmung durch die Hersteller bleibt jedoch m\u00f6glich, hinzu kommt nur eine verbindliche Mindestanbindungsfristen von 12 Monaten f\u00fcr die \u00dcberlassung von Altbatterien an eine OfH ein, mit einer K\u00fcndigungsfrist von 3 Monaten. Die alte Fassung sah bisher lediglich ein Vertriebsverbot f\u00fcr Hersteller ohne Registrierung und sichergestellte Erf\u00fcllung der R\u00fccknahmepflichten vor. Neu hinzu in die Verantwortungskette komme nun H\u00e4ndler, Online-Plattformbetreiber und Fulfillment-Dienstleister. Das hei\u00dft, dass Online-Plattformen nun aktiv pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob Hersteller registriert sind, und nicht-konforme Angebote entfernen. Fulfillment-Dienstleister d\u00fcrfen nicht-konforme Batterien nicht mehr handhaben.<\/p>\n\n\n\n Endnutzer m\u00fcssen Altbatterien seit dem 18. August 2025 getrennt vom Restm\u00fcll sammeln. Die R\u00fcckgabe ist je nach Batterietyp unterschiedlich geregelt: Ger\u00e4tealtbatterien und Leichtverkehrsaltbatterien m\u00fcssen bei Einzelhandelsbetrieben, kommunalen Sammelstellen oder Organisationen f\u00fcr Herstellerverantwortung abgegeben werden. Starter- und Industriealtbatterien m\u00fcssen bei Einzelhandelsbetrieben, \u00f6ffentlich-rechtlichen Entsorgungstr\u00e4gern oder zertifizierten Abfallbewirtschaftern zur\u00fcckgegeben werden. Elektrofahrzeugaltbatterien m\u00fcssen bei Einzelhandelsbetrieben oder zertifizierten Abfallbewirtschaftern abgegeben werden. Dies gilt nicht f\u00fcr Altbatterien eingebaut in Produkten, hier ist auf die Vorschriften im ElektroG abzustellen.<\/p>\n\n\n\n Bisher waren verpflichtete Vertreiber zur unentgeltlichen R\u00fccknahme von Ger\u00e4tealtbatterien der Batterieart, die sie im Sortiment f\u00fchren oder gef\u00fchrt haben. Die Neuregelung pr\u00e4zisiert, dass die R\u00fccknahme nicht an einen Neukauf gekoppelt ist und chemie\u00fcbergreifend erfolgen muss. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung f\u00fcr Endnutzer und eine Versch\u00e4rfung f\u00fcr H\u00e4ndler dar.<\/p>\n\n\n\n a) Informationspflichten der H\u00e4ndler BattDG differenziert Ordnungswidrigkeiten nach Schwere und sieht Geldbu\u00dfen bis zu 500.000 EUR f\u00fcr schwere Verst\u00f6\u00dfe (zuvor bis zu 200.000 EUR)<\/p>\n\n\n\n
Hinweis:<\/em> Da zuk\u00fcnftig s\u00e4mtliche Hersteller von Batterien der Pflicht zur Beteiligung an einem bestehenden oder zur Einrichtung einer eigenen Organisation f\u00fcr Herstellerverantwortung verpflichtet sind, k\u00f6nnte die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten f\u00fcr Sie wegfallen. Hieraus ergeben sich auch \u00c4nderungen am Schulungs- und Fortbildungsbedarf.<\/p>\n\n\n\n4. Verkehrsverbote <\/h3>\n\n\n\n
5. R\u00fcckgabepflichten f\u00fcr Endverbraucher <\/h3>\n\n\n\n
6. R\u00fccknahmepflichten<\/h3>\n\n\n\n
7. Informations- und Mitteilungspflichten<\/h3>\n\n\n\n
Das BattDG verpflichtet H\u00e4ndler, am Ort des Verkaufs gut sichtbar und in deutscher Sprache darauf hinzuweisen, dass Altbatterien unentgeltlich zur\u00fcckgegeben werden k\u00f6nnen und Endnutzer gesetzlich verpflichtet sind, diese zur\u00fcckzugeben. H\u00e4ndler m\u00fcssen, die von OfH bereitgestellte gemeinsame Kennzeichnung verwenden. Auch m\u00fcssen Onlineh\u00e4ndler diese Informationen gut sichtbar auf ihrer Internetseite und\/oder bei Lieferung bereitstellen.
b) Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Das BattDG f\u00fchrt erstmals umfassende Regelungen zur Durchsetzung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Wirtschaftsakteure haben Auskunfts-, Betretens-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten gg\u00fc. dem BAFA. <\/p>\n\n\n\n8. Bu\u00dfgeldvorschriften <\/h3>\n\n\n\n
Sources :<\/span><\/h4>\n\n\n\n