{"id":18956,"date":"2024-07-15T13:26:44","date_gmt":"2024-07-15T11:26:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.red-on-line.com\/?p=18956"},"modified":"2024-07-15T13:26:47","modified_gmt":"2024-07-15T11:26:47","slug":"nachhaltigkeitsberichterstattung-verlaengerung-der-fristen-fuer-sektorspezifische-standards-und-berichterstattung-sowie-von-unternehmen-aus-drittlaendern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.red-on-line.com\/de\/blog\/nachhaltigkeitsberichterstattung-verlaengerung-der-fristen-fuer-sektorspezifische-standards-und-berichterstattung-sowie-von-unternehmen-aus-drittlaendern\/","title":{"rendered":"Nachhaltigkeitsberichterstattung: Verl\u00e4ngerung der Fristen f\u00fcr sektorspezifische Standards und Berichterstattung sowie von Unternehmen aus Drittl\u00e4ndern"},"content":{"rendered":"\n

Der Canadian Sustainability Standards Board (CSSB) hat das Konsultationspapier sowie die Regelungsvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Kanadischen Standards f\u00fcr die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Canadian Sustainability Disclosure Standards, CSDS) zur \u00f6ffentlichen Konsultation herausgegeben. Interessierte Parteien k\u00f6nnen ihre Stellungnahme bis zum 10. Juni 2024 einreichen.
Die CSDS beziehen sich auf die IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS S1 \u201eAllgemeine Vorschriften f\u00fcr die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen <\/p>\n\n\n\n

Am 8. Mai 2024 wird im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union die „“Richtlinie (EU) 2024\/1306\u2026..zur \u00c4nderung der Richtlinie 2013\/34\/EU im Hinblick auf die Fristen f\u00fcr den Erlass der Standards f\u00fcr die Nachhaltigkeitsberichterstattung f\u00fcr bestimmte Sektoren und bestimmte Unternehmen aus Drittstaaten““ erlassen. Es werden die Erstellungsfristen der Kommissionsverordnungen \u00fcber sektorspezifische Standards f\u00fcr die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie \u00fcber die Standards f\u00fcr Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen aus Drittl\u00e4ndern der Richtlinie 2013\/34\/EU vom 26. Juni 2013 \u00fcber den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen ge\u00e4ndert. Dieser \u00c4nderungstext gibt den Unternehmen und der Kommission 2 Jahre zus\u00e4tzlich Zeit, sich auf die sektoralen Standards f\u00fcr die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und auf spezifische Standards f\u00fcr gro\u00dfe Nicht-EU-Unternehmen vorzubereiten. Das Datum des Inkrafttretens dieser \u00c4nderung ist der 28. Mai 2024.<\/p>\n\n\n\n

Um den Berichtsaufwand f\u00fcr Unternehmen zu verringern, sollen die Unternehmen die M\u00f6glichkeit haben, sich zun\u00e4chst auf die Umsetzung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Delegierten Verordnung (EU) 2023\/2772 (Standards f\u00fcr die Nachhaltigkeitsberichterstattung) zu konzentrieren. Deshalb soll die in der Richtlinie 2013\/34\/EU genannte Frist f\u00fcr den Erlass der delegierten Rechtsakte, in denen festgelegt wird, \u00fcber welche Informationen Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte Bericht erstatten m\u00fcssen und welche besonderen Berichtsbereiche f\u00fcr die Sektoren, in denen sie jeweils t\u00e4tig sind, relevant sind, um zwei Jahre verl\u00e4ngert werden. Die Rechtsakte dazu werden, sobald m\u00f6glich, schon vor diesen Fristen ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n

Entsprechend dieser \u00c4nderungen hat die Kommission bis zum 30. Juni 2026 (statt bisher 30. Juni 2024) in delegierten Rechtsakten festzulegen:<\/p>\n\n\n\n