{"id":18649,"date":"2024-03-25T17:32:35","date_gmt":"2024-03-25T16:32:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.red-on-line.com\/?p=18649"},"modified":"2025-08-18T14:23:05","modified_gmt":"2025-08-18T12:23:05","slug":"politische-einigung-ueber-arbeitsbedingungen-fuer-plattformbeschaeftigte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.red-on-line.com\/de\/blog\/politische-einigung-ueber-arbeitsbedingungen-fuer-plattformbeschaeftigte\/","title":{"rendered":"Politische Einigung \u00fcber Arbeitsbedingungen f\u00fcr Plattformbesch\u00e4ftigte"},"content":{"rendered":"
Plattformarbeit bezeichnet jede T\u00e4tigkeit, die \u00fcber eine digitale Arbeitsplattform organisiert und innerhalb der EU von einer Einzelperson im Rahmen eines Vertragsverh\u00e4ltnisses mit der digitalen Arbeitsplattform erbracht wird. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob ein Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen der Einzelperson und dem Empf\u00e4nger der Dienstleistung besteht. Bislang sieht das EU-Recht keine Regelung f\u00fcr die Plattformarbeit vor.<\/p>
Gem\u00e4\u00df den Europ\u00e4ischen Standards f\u00fcr die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) S1 Eigene Belegschaft und S2 Arbeitskr\u00e4fte in der Wertsch\u00f6pfungskette m\u00fcssen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtete Unternehmen auch bestimmte Angaben zu ihren Arbeitskr\u00e4ften offenlegen. Darunter fallen unter anderem die Art der Besch\u00e4ftigung sowie die Verfahren zur Einbindung der Belegschaft und ihrer Vertretungen in Bezug auf die Auswirkungen sowie die Rechte auf Privatsph\u00e4re und Datenschutz.<\/p>
Besch\u00e4ftigungsstatus
Der Richtlinienvorschlag geht von einem Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis aus (im Gegensatz zur Selbstst\u00e4ndigkeit), wenn eine nachgewiesene Beaufsichtigung und Leitung nach nationalem Recht, Tarifvertr\u00e4ge und\/oder eine Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs vorliegen. Es unterliegt den Mitgliedstaaten, eine rechtliche Grundlage f\u00fcr das Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis zu erstellen, w\u00e4hrend die Beweislast bei der Plattform liegt. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass die Plattformen den zust\u00e4ndigen nationalen Beh\u00f6rden und Gewerkschaften spezifische Informationen \u00fcber die von ihnen besch\u00e4ftigten Personen \u00fcbermitteln m\u00fcssen.<\/p>
Algorithmisches Management und Datenschutz Es reicht nicht, das Gesetz zu kennen \u2013 Sie m\u00fcssen wissen, was konkret gilt, Standort f\u00fcr Standort. Und Sie m\u00fcssen es belegen k\u00f6nnen.<\/p>
Der Richtlinienvorschlag sieht einen erweiterten K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Plattformbesch\u00e4ftigte vor. In diesem Rahmen m\u00fcssen die Plattformen sicherstellen, dass die Entlassung von Arbeitnehmer:innen nicht aufgrund einer von einem Algorithmus oder einem automatisierten Entscheidungssystem getroffenen Entscheidung erfolgt. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Plattformen gew\u00e4hrleisten, dass bestimmte personenbezogene Daten, wie z. B. pers\u00f6nliche \u00dcberzeugungen und private Gespr\u00e4che mit Kolleg:innen, weder erhoben noch gespeichert oder verarbeitet werden.<\/p> <\/span> EHS-Rechtsmonitoring \u2013 Die Expertenl\u00f6sung f\u00fcr nachweisbare Compliance in Ihrer Organisation | Red-on-line<\/strong><\/span><\/h4>