{"id":18517,"date":"2024-03-04T15:26:43","date_gmt":"2024-03-04T14:26:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.red-on-line.com\/?p=18517"},"modified":"2025-08-18T14:23:11","modified_gmt":"2025-08-18T12:23:11","slug":"vorschlag-zum-verbot-von-in-zwangsarbeit-hergestellten-produkten-auf-dem-eu-markt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.red-on-line.com\/de\/blog\/vorschlag-zum-verbot-von-in-zwangsarbeit-hergestellten-produkten-auf-dem-eu-markt\/","title":{"rendered":"Vorschlag zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Markt"},"content":{"rendered":"
Im Jahr 2022 legte die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag vor, der das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und die Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem europ\u00e4ischen Markt verbieten soll. Die Verabschiedung dieser Verordnung w\u00fcrde die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten zu Untersuchungen in Form von Kontrollen und Inspektionen verpflichten, um unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellte Produkte zu identifizieren.<\/p>
Unternehmen w\u00e4ren verpflichtet, alle erforderlichen Informationen offenzulegen und den Verkauf sowie die Ausfuhr der betroffenen Produkte auf Beschluss der Beh\u00f6rden zu unterbinden bzw. zu verbieten. Zur fl\u00e4chendeckenden Koordinierung der von den Mitgliedstaaten und der EU umgesetzten Ma\u00dfnahmen ist ein Unionsnetz gegen Zwangsarbeit vorgesehen.<\/p>
Nach der Erteilung des Mandats durch den Rat werden die Verhandlungen mit dem Europ\u00e4ischen Parlament in K\u00fcrze aufgenommen. Im Falle ihrer Verabschiedung w\u00fcrde die Verordnung 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten (einen Tag nach der Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt) gelten.<\/p> <\/span> Es reicht nicht, das Gesetz zu kennen \u2013 Sie m\u00fcssen wissen, was konkret gilt, Standort f\u00fcr Standort. Und Sie m\u00fcssen es belegen k\u00f6nnen.<\/p> EHS-Rechtsmonitoring \u2013 Die Expertenl\u00f6sung f\u00fcr nachweisbare Compliance in Ihrer Organisation | Red-on-line<\/strong><\/span><\/h4>