{"id":18389,"date":"2024-02-22T09:16:07","date_gmt":"2024-02-22T08:16:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.red-on-line.com\/?p=18389"},"modified":"2024-02-22T15:36:54","modified_gmt":"2024-02-22T14:36:54","slug":"aenderung-des-emissionszertifikategesetzes-2011-sowie-des-cbam-vollzugsgesetz-2023","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.red-on-line.com\/de\/aenderung-des-emissionszertifikategesetzes-2011-sowie-des-cbam-vollzugsgesetz-2023\/","title":{"rendered":"\u00c4nderung des Emissionszertifikategesetzes 2011 sowie des CBAM-Vollzugsgesetz 2023"},"content":{"rendered":"\n

Durch die Novelle wird die Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie (ETS-RL) in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es ein System f\u00fcr den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten f\u00fcr bestimmte T\u00e4tigkeiten zu schaffen, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren Die \u00c4nderung des CBAM Vollzugsgesetz soll die nationalen Bestimmungen zum Vollzug der CBAM-VO festlegen. Die Novelle des Emissionszertifikategesetz legt Emissionsobergrenzen f\u00fcr gewisse Emissionen f\u00fcr das Jahr 2024 fest und die Ziele werden f\u00fcr die Jahre 2025 bis 2027 j\u00e4hrlich um 5,1% verringert. Ab 2028 werden die Ziele neu festgesetzt.<\/p>\n\n\n\n

Das Gesetz findet Anwendung f\u00fcr Anlagen des Anhang 3 oder in einer Verordnung gem\u00e4\u00df Abs 2 genannte T\u00e4tigkeiten durchgef\u00fchrt werden, f\u00fcr Luftverkehrst\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df Anhang 2 sowie f\u00fcr Seeverkehrst\u00e4tigkeiten gem\u00e4\u00df Anhang 1 und f\u00fcr Handelsteilnehmer:innen, die Brennstoffe im Bundesgebiet, au\u00dfer wenige Ausnahmen, f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit gem\u00e4\u00df Anhang 10 oder 11 in den steuerrechtlich freien Verkehr bringen.<\/p>\n\n\n\n

Durch die Novelle des CBAM Vollzugsgesetz der wird der Vollzug der CBAM-VO festgelegt.<\/p>\n\n\n\n

Die CBAM normiert einen CO2-Grenzausgleich f\u00fcr die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittl\u00e4ndern aus CO\u2082-intensiven Industrien. Ziel ist es Treibhausgasemissionen zu reduzieren, indem ein sogenanntes Carbon Leakage (Auslagerung der Produktion in anderen L\u00e4ndern, mit weniger strengen Vorgaben) verhindert werden soll. Es soll auch ein Import oder indem von CO\u2082-intensive Produkte in die EU verhindert werden. Durch CBAM soll ein gleichwertiger Preis f\u00fcr CO2-Emissionen aus der Herstellung CO2-intensiver Waren sichergestellt werden. Es werden CO2-Grenzausgleichszahlung eingef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n

CBAM soll in verschiedenen Schritten eingef\u00fchrt werden und erfolgt in zwei Phasen. Bereits am 01. Oktober 2023 hat die \u00dcbergangsphase begonnen, w\u00e4hrend dieser Meldepflichten eingef\u00fchrt wurden. Ab 01. J\u00e4nner 2026 startet die Bepreisungsphase, in welcher f\u00fcr die betroffenen Waren auch CBAM-Zertifikate erworben werden m\u00fcssen. Dadurch erfolgt erstmals eine Bepreisung von Emissionen, die bei der Produktion abgegeben werden<\/p>\n\n\n\n

Die Novellen treten am 01. J\u00e4nner 2024 in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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