{"id":18195,"date":"2023-12-15T17:44:17","date_gmt":"2023-12-15T16:44:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.red-on-line.com\/?p=18195"},"modified":"2023-12-15T17:44:20","modified_gmt":"2023-12-15T16:44:20","slug":"zusammenfassung-eu-anforderungen-an-die-nachhaltigkeitsberichterstattung-ab-1-januar-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.red-on-line.com\/de\/blog\/zusammenfassung-eu-anforderungen-an-die-nachhaltigkeitsberichterstattung-ab-1-januar-2024\/","title":{"rendered":"Zusammenfassung: EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 1. Januar 2024"},"content":{"rendered":"\n

Ab dem 1. Januar 2024 m\u00fcssen in den Anwendungsbereich der Richtlinie \u00fcber die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) fallende gro\u00dfe Unternehmen und Gruppen die \u00fcberarbeiteten Anforderungen der EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) erf\u00fcllen. Gro\u00dfe Unternehmen von \u00f6ffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie Unternehmen von \u00f6ffentlichem Interesse, die als Mutterunternehmen einer gro\u00dfen Gruppe agieren, m\u00fcssen die f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsbelange erforderlichen Informationen offenlegen. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen sie Einblicke in die Art und Weise gew\u00e4hren, wie Nachhaltigkeitsaspekte die Entwicklung, Leistung und Positionierung des Unternehmens beeinflussen.<\/p>\n\n\n\n

Unternehmen von \u00f6ffentlichem Interesse umfassen laut Definition Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt in der Union zugelassen sind, Banken, Versicherungsgesellschaften und weitere von den Mitgliedstaaten benannte Unternehmen. Der erste Bericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024 muss bis 2025 vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n

Die Unternehmen sind verpflichtet, die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf ihren finanziellen Wert (finanzielle Wesentlichkeit), auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen (\u00f6kologische und soziale Wesentlichkeit) sowie deren Wechselwirkungen offenzulegen. Bez\u00fcglich der folgenden Punkte m\u00fcssen die Unternehmen sowohl qualitative als auch quantitative Informationen bereitstellen:<\/p>\n\n\n\n