{"id":18195,"date":"2023-12-15T17:44:17","date_gmt":"2023-12-15T16:44:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.red-on-line.com\/?p=18195"},"modified":"2025-08-18T14:23:03","modified_gmt":"2025-08-18T12:23:03","slug":"zusammenfassung-eu-anforderungen-an-die-nachhaltigkeitsberichterstattung-ab-1-januar-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.red-on-line.com\/de\/blog\/zusammenfassung-eu-anforderungen-an-die-nachhaltigkeitsberichterstattung-ab-1-januar-2024\/","title":{"rendered":"Zusammenfassung: EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 1. Januar 2024"},"content":{"rendered":"
Unternehmen von \u00f6ffentlichem Interesse umfassen laut Definition Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt in der Union zugelassen sind, Banken, Versicherungsgesellschaften und weitere von den Mitgliedstaaten benannte Unternehmen. Der erste Bericht f\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr 2024 muss bis 2025 vorgelegt werden.<\/p>
Die Unternehmen sind verpflichtet, die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf ihren finanziellen Wert (finanzielle Wesentlichkeit), auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen (\u00f6kologische und soziale Wesentlichkeit) sowie deren Wechselwirkungen offenzulegen. Bez\u00fcglich der folgenden Punkte m\u00fcssen die Unternehmen sowohl qualitative als auch quantitative Informationen bereitstellen:<\/p>
Die Unternehmen unterliegen den Europ\u00e4ischen Standards f\u00fcr die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Diese Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt, einer 2001 gegr\u00fcndeten privaten Vereinigung. Die sich aus europ\u00e4ischen Interessenvertretern, nationalen Organisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammensetzende EFRAG ber\u00e4t die Europ\u00e4ische Kommission anhand von vollst\u00e4ndig ausgearbeiteten Entw\u00fcrfen bez\u00fcglich der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards und\/oder \u00c4nderungsentw\u00fcrfen. Die 12 ersten sektorunabh\u00e4ngigen ESRS-Standards wurden bereits angenommen.<\/p>
Die am 5. Januar 2023 in Kraft getretene CSRD erg\u00e4nzend die Richtlinie 2013\/34\/EU und muss von den Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union (EU) innerhalb von 18 Monaten (bis zum 6. Juli 2024) ins nationale Recht aufgenommen werden.<\/p> <\/span> Es reicht nicht, das Gesetz zu kennen \u2013 Sie m\u00fcssen wissen, was konkret gilt, Standort f\u00fcr Standort. Und Sie m\u00fcssen es belegen k\u00f6nnen.<\/p> EHS-Rechtsmonitoring \u2013 Die Expertenl\u00f6sung f\u00fcr nachweisbare Compliance in Ihrer Organisation | Red-on-line<\/strong><\/span><\/h4>