{"id":18191,"date":"2023-12-15T17:29:34","date_gmt":"2023-12-15T16:29:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.red-on-line.com\/?p=18191"},"modified":"2023-12-15T17:29:38","modified_gmt":"2023-12-15T16:29:38","slug":"nachhaltige-investitionen-neue-technische-bewertungskriterien-und-betroffene-wirtschaftstaetigkeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.red-on-line.com\/de\/nachhaltige-investitionen-neue-technische-bewertungskriterien-und-betroffene-wirtschaftstaetigkeiten\/","title":{"rendered":"Nachhaltige Investitionen: neue technische Bewertungskriterien und betroffene Wirtschaftst\u00e4tigkeiten"},"content":{"rendered":"\n

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023\/2485 vom 27. Juni 2023 \u00e4ndert die Europ\u00e4ische Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2021\/2139 vom 4. Juni 2021 durch die Festlegung zus\u00e4tzlicher technischer Bewertungskriterien, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass bestimmte Wirtschaftst\u00e4tigkeiten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten, und anhand derer bestimmt wird, ob diese T\u00e4tigkeiten erhebliche Beeintr\u00e4chtigungen eines der \u00fcbrigen Umweltziele vermeiden.<\/p>\n\n\n\n

Dar\u00fcber hinaus sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2023\/2486 vom 27. Juni 2023 die technischen Bewertungskriterien festgelegt, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftst\u00e4tigkeit als wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, zum \u00dcbergang zu einer Kreislaufwirtschaft, zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversit\u00e4t und der \u00d6kosysteme gilt, und anhand derer bestimmt wird, ob diese T\u00e4tigkeiten erhebliche Beeintr\u00e4chtigungen eines der \u00fcbrigen Umweltziele vermeiden.<\/p>\n\n\n\n

Diese Verordnung st\u00fctzt sich auf die Verordnung (EU) 2020\/852 vom 18. Juni 2020 \u00fcber die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Taxonomieverordnung) und \u00e4ndert die Delegierte Verordnung (EU) 2021\/2178 der Kommission vom 6. Juli 2021 in Bezug auf die Offenlegungspflicht f\u00fcr diese Wirtschaftst\u00e4tigkeiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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