{"id":18006,"date":"2023-11-24T21:04:00","date_gmt":"2023-11-24T20:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.red-on-line.com\/?p=18006"},"modified":"2023-11-27T21:05:44","modified_gmt":"2023-11-27T20:05:44","slug":"neufassung-der-eu-energieeffizienzrichtlinie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.red-on-line.com\/de\/neufassung-der-eu-energieeffizienzrichtlinie\/","title":{"rendered":"Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie"},"content":{"rendered":"\n
Aufgrund zahlreicher erheblicher \u00c4nderungen der Richtlinie 2012\/27\/EU wurde am 20. September 2023 dessen Neufassung in Form der Richtlinie (EU) 2023\/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz sowie zur \u00c4nderung der Verordnung<\/strong> (EU) 2023\/955 (Neufassung) ver\u00f6ffentlicht. Die Richtlinie (EU) 2023\/1791 soll zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2021\/1119 zur Erreichung der Klimaneutralit\u00e4t beitragen. Diese neue Richtlinie tritt am 10. Oktober 2023 in Kraft und zielt darauf ab, durch die Verringerung des Bedarfs an Energieeinfuhren<\/strong> einen einheitlichen Ma\u00dfnahmenrahmen zur F\u00f6rderung der Energieeffizienz und Energieeffizienzverbesserung<\/strong> zu schaffen.<\/p>\n\n\n\n Insbesondere fordert die Richtlinie von den Mitgliedstaaten, Energieeffizienzl\u00f6sungen bereitzustellen und diese in den Mittelpunkt ihrer Politik-, Planungs- und Investitionsentscheidungen zu stellen. Dazu z\u00e4hlt die Anwendung des Grundsatzes \u201eEnergieeffizienz an erster Stelle\u201c im Rahmen der sektoralen Integration sowie die \u00dcberwachung der sektor\u00fcbergreifenden Auswirkungen. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Mitgliedstaaten im Jahr 2030 eine Verringerung des Energieverbrauchs um mindestens 11,7 % gegen\u00fcber 2020 sicherstellen.<\/p>\n\n\n\n Die Mitgliedstaaten m\u00fcssen au\u00dferdem kumulierte Endenergieeinsparungen in mindestens folgender H\u00f6he erreichen:<\/p>\n\n\n\n Diese Einsparungen k\u00f6nnen durch den Einsatz von Energieeinsparverpflichtungssystemen und anderen strategischen Ma\u00dfnahmen erreicht werden. Unter anderem sind die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung von Energiemanagementsystemen, Rechenzentren, Verbrauchserfassungen f\u00fcr Erdgas, W\u00e4rme- und K\u00e4lteversorgung sowie die Warmwasserbereitung f\u00fcr den h\u00e4uslichen Gebrauch, Qualifizierungs-, Akkreditierungs- und Zertifizierungssystemen, nationalen Energieeffizienzfonds, Finanzierung und technischer Unterst\u00fctzung verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n Neben diesen verpflichtenden Anforderungen k\u00f6nnen seitens der Kommission oder der betreffenden Mitgliedstaaten weitere Ma\u00dfnahmen zur Umsetzung und Erreichung der Klima- und Energieziele ergriffen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Aufgrund zahlreicher erheblicher \u00c4nderungen der Richtlinie 2012\/27\/EU wurde am 20. September 2023 dessen Neufassung in Form der Richtlinie (EU) 2023\/1791…<\/p>\n","protected":false},"author":22,"featured_media":18007,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[689,690],"tags":[],"yoast_head":"\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\t\n\t\n\t\n\n\n\t\n\t\n\t\n